Urheberrechtsgesetz-Revision: Klarheit bei Fotografien

Seit dem 1. April 2020 gilt das revidierte Urheberrechtsgesetz in der Schweiz. Neu sind sowohl Fotos von Profis wie auch von Laien urheberrechtlich geschützt. Nutzerinnen und Nutzer müssen deshalb ausserhalb des privaten Rahmens und insbesondere auch bei der Verwendung im digitalen Kontext die Nutzungsrechte für jede Verwendung abklären, denn das Urheberrecht liegt immer bei der Fotografin bzw. dem Fotografen.
Das Institut für Geistiges Eigentum hat für diese Neuerung den Flyer «Geknipst. Geschützt.» erarbeitet. Wer es genauer wissen will: Artikel auf economiesuisse.ch mit 24 Fragen und Antworten.
Das Institut für Geistiges Eigentum hat für diese Neuerung den Flyer «Geknipst. Geschützt.» erarbeitet. Wer es genauer wissen will: Artikel auf economiesuisse.ch mit 24 Fragen und Antworten.
General information
Publisher | Redaktion zebis |
Language | German |
Educational information
Learning resource types | Other |
Target audience | Teachers Schoolmanagers |
Learning time | Unknown |
Education context | Compulsory education |
Resource information
Rights
Cost | No |
License | Alle Rechte vorbehalten |
Technical information
Technical requirements | - |
To the resource
URL | Urheberrechtsgesetz-Revision: Klarheit bei Fotografien |